Ergänzende Betreuung

Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, vor und nach dem garantierten
und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. bis 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule an einem
Betreuungsangebot der Stadt Karlsruhe teilzunehmen. Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Ortsverwaltung Wettersbach. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/kinderbetreuung/schulkindbetreuung/ergaenzende-betreuung-fuer-grundschulkinder

Flexible Nachmittagsbetreuung

Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, nach dem Vormittagsunterricht der verlässlichen Grundschule an einem flexiblen Nachmittagsbetreuungsangebot teilzunehmen. Träger dieses Betreuungsangebotes ist die evangelische Stadtkirche Karlsruhe. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges, Angebot. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Detaillierte Informationen finden Sie hier: Flexible Nachmittagsbetreuung der evangelischen Kinderstadtkirche Karlsruhe

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